2001 für eine Rechtsanwaltskanzlei in San Diego / USA. Er verfügt über die Zusatzqualifikationen Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Seit Jahren wird er von den örtlichen Gerichten als Gutachter, Insolvenzverwalter, Treuhänder, Zwangsverwalter, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger bestellt.
Weiter steht er den örtlichen Notaren als Testamentsvollstrecker und den Gerichten als Notgeschäftsführer zur Verfügung. Zudem ist er in seiner Freizeit als Stadtrat der Stadt Dinkelsbühl im Verwaltungsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuß tätig.
Kurze Vita:
1994 Abitur in Ellwangen
1994-1999 Studium in Augsburg, Wien und München
1999-2001 Referendariat: San Diego (Großkanzlei) danach Tätigkeit bei einer deutschen Großbank
2002 Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei Pott-Rupsch und Kollegen
2003 Gründung der Kanzlei Pott-Rupsch und Humpf
2005 Gründung der Kanzlei HWP-Rechtsanwälte Partnerschaft
2006 Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht
2009 Ernennung zum Fachanwalt für Insolvenzrecht
2012 Ernennung zum zertifizierten Restrukturierungsmanager
2012 Ernennung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker